Kriterien

Das Zertifikat „imedON“ basiert auf maximaler Transparenz. Aus diesem Grund veröffentlicht die Initiative auf dieser Homepage die Kriterien, die in langjähriger Forschungsarbeit vom Heidelberger Institut für Medizinmarketing entwickelt wurden und für einen patientenfreundlichen Webauftritt unerlässlich sind. Damit das imedON-Zertifikat verliehen wird, müssen im rechtlichen Bereich alle Kriterien und in den anderen Bereichen je 2/3 der aufgelisteten Kriterien erfüllt sein.

Medizinische Informationen

Organisatorische Inhalte

Gestaltung und Barrierefreiheit

Benutzerfreundlichkeit und technische Kriterien

Rechtlicher Bereich

Auch die rechtlichen Aspekte spielen beim Zertifikat eine Rolle. Das heißt die gesetzlichen Vorgaben, vor allem das Teledienstegesetz und das Heilmittelwerbegesetz, müssen beachtet und eingehalten werden.

Impressum - Telemediengesetz (TMG)

Das Impressum erfüllt die Vorgaben des Telemediengesetzes (TMG) und enthält mindestens die folgenden Angaben: 

bei belegärztlichen Hinweisen

Für genauerer Hinweise auf das Telemediengesetz wird auf den Web Guide 2009 verwiesen.

Heilmittelwerbegesetz (HWG)

Die Bestimmungen des Heilmittelwerbegesetzes (HWG), die den Online-Auftritt einer Klinik betreffen, werden eingehalten

Diese Webseite als Whitepaper als PDF beim Medizinverlag herunterladen.