Kriterien
Das Zertifikat „imedON“ basiert auf maximaler Transparenz. Aus diesem Grund veröffentlicht die Initiative auf dieser Homepage die Kriterien, die in langjähriger Forschungsarbeit vom Heidelberger Institut für Medizinmarketing entwickelt wurden und für einen patientenfreundlichen Webauftritt unerlässlich sind. Damit das imedON-Zertifikat verliehen wird, müssen im rechtlichen Bereich alle Kriterien und in den anderen Bereichen je 2/3 der aufgelisteten Kriterien erfüllt sein.
Medizinische Informationen
- Die Patienten können der Homepage entnehmen, welche medizinischen Leistungen in der Klinik angeboten werden.
- Die angebotenen Leistungen werden für einen Laien verständlich erklärt.
- Durch die Angabe des Datums bei den medizinischen Texten kann ein Besucher der Webseite erkennen, wie aktuell die angebotene Leistung ist.
Organisatorische Inhalte
- Die Patienten erfahren auf der Homepage, was sie zu einer Behandlung mitbringen, bzw. was sie zu Hause lassen sollen.
- Auf der Homepage ist ersichtlich, ob und welche Wahlleistungen eine Klinik anbietet.
- Patienten und Besuchern wird auf der Homepage beschrieben, wo sich die Klinik befindet und wie sie diese am besten erreichen können.
- Bei weiterem Informationsbedarf werden den Patienten Ansprechpartner auf der Webseite genannt.
- Auf der Homepage wird für die Vertreter der Presse ein Ansprechpartner oder andere, für sie relevante Informationen, genannt.
Gestaltung und Barrierefreiheit
- Die Verständlichkeit der Texte auf der Webseite wird durch eine geeignete Auswahl von Bildern und Abbildungen unterstützt.
- Alle eingestellten Bilder oder Abbildungen werden auch tatsächlich angezeigt.
- Homepagebenutzer mit einer Sehschwäche können sich die Webseite vergrößern.
- Die Farbauswahl auf der Homepage beeinträchtigt keine Besucher mit einer Rot-Grün-Störung.
- Auf der Homepage gibt es ein durchgängiges Corporate Design, d.h. die Homepage weist eine einheitliche Gestaltung auf.
- Die Informationen auf der Webseite werden gezielt für die jeweiligen Besuchergruppen, z.B. Patienten oder einweisende Ärzte, aufbereitet.
Benutzerfreundlichkeit und technische Kriterien
- Ein Homebutton ermöglicht es Besuchern der Webseite ohne Probleme auf die Startseite zurückzukehren.
- Besucher können über eine Suchfunktion auf der Homepage gezielt nach Informationen suchen.
- Alle Links auf der Webseite funktionieren.
- Die Webseite funktioniert mit allen gängigen Browsern (Mozilla Firefox, Internet Explorer, Safari, Opera, Google Chrome) einwandfrei.
- Eine patientenfreundliche Webseite zeichnet sich dadurch aus, dass sie einem Benutzer schnell zur Verfügung steht. Zur Erlangung der imedON-Zertifikates sollte die Ladezeit der Startseite der Klinik 10 Sekunden nicht überschreiten (gemessen über zentrale Server vom Heidelberger Institut für Medizinmarketing).
- Die Homepage funktioniert zuverlässig, d.h. die Ausfallzeit in 30 Tage darf 5% der gemessenen Zeit nicht überschreiten.
- Je mehr Seiten auf die eigene Seite verlinken, desto höher wird die Wertigkeit der eigenen Seite von anderen Internetteilnehmern angesehen. Ein hoher PageRank bedeutet daher eine große Linkpopularität und somit ein hohes externes Vertrauen in die Inhalte der Webseite. Daher sollte es Ziel jeder Klinikwebseite sein, einen möglichst hohen PageRank zu erreichen. Ein Rank von 1 muss mindestens für das imedON-Zertifikat erreicht werden.
Rechtlicher Bereich
Auch die rechtlichen Aspekte spielen beim Zertifikat eine Rolle. Das heißt die gesetzlichen Vorgaben, vor allem das Teledienstegesetz und das Heilmittelwerbegesetz, müssen beachtet und eingehalten werden.
Impressum - Telemediengesetz (TMG)
Das Impressum erfüllt die Vorgaben des Telemediengesetzes (TMG) und enthält mindestens die folgenden Angaben:
- Name und Anschrift des Krankenhauses
- Rechtsform
- Vertretungsberechtigter (bei einer gGmbH der Geschäftsführer)
- elektronische Postadresse
- zuständige Aufsichtsbehörde
- Handelsregister mit Ort und Registernummer
- Umsatzsteueridentifikationsnummer
bei belegärztlichen Hinweisen
- Name des Arztes
- Kammerzugehörigkeit
- Land, indem der Arzttitel erworben wurde
- Hinweise auf die Berufsordnung
Für genauerer Hinweise auf das Telemediengesetz wird auf den Web Guide 2009 verwiesen.
Heilmittelwerbegesetz (HWG)
Die Bestimmungen des Heilmittelwerbegesetzes (HWG), die den Online-Auftritt einer Klinik betreffen, werden eingehalten
- keine Vorher-Nachher-Aufnahmen einer Behandlung
- keine Anpreisung der eigenen Ärzte oder Danksagungen durch Patienten in klinikeigenen Gästebüchern u.ä.
- keine Patientenberichte
- keine Erfolgsversprechungen bei Behandlungen
- kein Versprechen einer risikolosen Behandlung