Fördermittel
Die Initiative fördert Maßnahmen aus dem Bereich des Online-Marketings für Arztpraxen und kleinere medizinische Einrichtungen. Der Förderhöchstbetrag beläuft sich auf 1500 Euro im Kalenderjahr, 25% im Westen (einschließlich Berlin) und 35% im Osten.
Förderungsfähige Maßnahmen
Zu den Maßnahmen, die durch die initiative gefördert werden, zählen:
- Erstellung von Webseiten
- Erstellen von Foren für Patienten
- Social Media Kampagnen
- Google AdWords Kampagnen
- Gestaltungsarbeiten für Online-Werbemitteln
- Entwicklung von Apps
- Bewertung einer bestehenden Webseiten nach den imedON-Kriterien
Die Leistungen müssen durch bei der Initiative Medizin Online registrierte Unternehmen erbracht werden.
Förderungsfähige Einrichtungen
- Facharztpraxen
- Hausarztpraxen
- medizinische Versorgungszentren
- Praxisgemeinschaften
- Gemeinschaftspraxen
- Praxen in Partnerschaftsgesellschaften
- Praxen für Physiotherapie
- Massagepraxen
- medizinische Versorgungszentren
Förderungsfähige Einrichtungen dürfen nicht mehr als 1.000.000 Euro Umsatz oder 250.000 Euro Gewinn erwirtschaften und nicht mehr als 50 Mitarbeiter beschäftigen.
Fristen und Termine
Die Förderung läuft noch bis zum 31.12. diesen Kalenderjahres. Die Anträge müssen bis 30.11. eingereicht werden, die Maßnahmen in diesem Jahr abgeschlossen sein. Falls die Fördergelder alle aufgebraucht sind, ist eine weitere Förderung nicht mehr möglich.